Eine Kfz-Versicherung ist für das Auto unverzichtbar. Ob für den privaten, beruflichen oder Freizeitbereich - eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Während die Teil- oder Vollkaskoversicherung freiwillig sind, kann man zusätzliche Bausteine wie den Kfz-Schutzbrief, den Auslandsschutz, den Fahrerschutz oder den Rabattschutz einschließen. Ein Kfz-Versicherungsvergleich kann Ihnen jedes Jahr einige hundert Euro sparen. Auch wenn Ihr Vertrag noch läuft, ist es lohnenswert, sich frühzeitig umzusehen. Verwenden Sie unseren Vergleichsrechner, um die beste Kfz-Versicherung für Ihr Auto zu finden.
Der Kfz-Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für den Versicherungsnehmer, aber auch der Fahrzeughalter, Eigentümer und berechtigte Fahrer sind in der Regel mitversichert. Sogar der Dieb ist im Falle eines Fahrzeugdiebstahls geschützt, aber der Versicherer hat einen Regressanspruch gegen ihn.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht sich auf berechtigte Schadenersatzansprüche und wendet unbegründete ab. Sie übernimmt die Überprüfung der Haftungsfrage, den Ersatz berechtigter Schäden (z.B. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden), die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche sowie die Kostenübernahme eines Prozesses.
Es gibt zwei Formen der Fahrzeugversicherung: Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Teilkasko versichert Schäden am eigenen Fahrzeug aufgrund von Brand, Entwendung, Naturkatastrophen, Bruch der Verglasung, Wildunfällen und Brand in der Verkabelung. Die Vollkaskoversicherung bietet zusätzlich Schutz für Unfälle am eigenen Fahrzeug (auch bei Eigenverschulden) und Schäden durch mutwillige Handlungen Dritter.
Die Insassenunfallversicherung schützt den Fahrer und die Insassen bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Beladen und Entladen des Fahrzeugs oder Anhängers, einschließlich Unfällen beim Ein- und Aussteigen. Der Schutz gilt unabhängig davon, ob ein eigenes Verschulden vorliegt. Üblicherweise sind Leistungen für Invalidität oder Tod vereinbart.
Der Auto-Schutzbrief bietet im Notfall Service und Kostenersatz für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen des Fahrzeugs, Bergung, Arzneimittelversand, Kinderrückholung, Krankenrücktransport, Reiserückrufservice, Hilfe im Todesfall, ärztliche Betreuung im Ausland, Übernachtungskosten bei Panne oder Unfall, Mietwagen und Ersatzteilversand bei Fahrten mit dem Kfz.
Das Auto ist für Deutsche das wertvollste Besitztum. Es ist unentbehrlich im privaten, beruflichen und Freizeitleben.
Der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung oder Autoversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und zwar für alle Fahrzeuge, wie PKW, LKW, Motorrad, Moped usw. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Straftat.
Eine Fahrzeug- oder Kaskoversicherung (Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung) sowie eine Insassenunfallversicherung sind hingegen freiwillig.
Die Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich festgelegt und beträgt 7,5 Millionen EUR für Personenschäden, 1,22 Millionen EUR für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden. Obwohl diese Mindestdeckungssummen gesetzlich vorgeschrieben sind, wird empfohlen, höhere Summen zu wählen, falls bei größeren Schäden nicht ausreichend gedeckt sein sollte.
Die Kfz-Versicherung bietet mit ihren vier Zweigen: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung (Kasko), Insassenunfall-Versicherung und Auto-Schutzbrief, den erforderlichen Versicherungsschutz für alle Risiken im Verkehr.
Eine Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Schutz:
bei absichtlicher Verursachung von Schäden
bei Fahrerflucht nach einem Unfall
wenn das Fahrzeug ohne Genehmigung genutzt wird
wenn das Fahrzeug für einen anderen Zweck als den angegebenen eingesetzt wird
bei verspäteter Zahlung des Beitrags
bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
bei bewusster Nutzung eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs
wenn bei einem Schadensfall falsche Angaben gemacht werden
wenn das Fahrzeug für behördlich nicht genehmigte Geschwindigkeitsveranstaltungen oder Übungsfahrten genutzt wird.
Während Sie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung die gesetzliche Mindestdeckungssumme wählen können, wird eine höhere Deckungssumme empfohlen. In der Fahrzeugversicherung, einschließlich der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung, bieten Versicherungsunternehmen mehrere Optionen für Selbstbeteiligungen.
Varianten, die häufig zur Verfügung stehen, sind:
In der Teilkaskoversicherung (TK):
Ohne Selbstbeteiligung
150,00 EUR Selbstbeteiligung
In der Vollkaskoversicherung (VK):
300,00 EUR in der VK und 150,00 EUR in der TK
300,00 EUR in der VK und ohne Selbstbeteiligung in der TK
500,00 EUR in der VK und 150,00 EUR in der TK
500,00 EUR in der VK und ohne Selbstbeteiligung in der TK
Für Fahrzeuge mit Sonderausstattungen oder hochwertigen Audiosystemen müssen diese bei Abschluss angemeldet und gegen einen entsprechenden Aufpreis versichert werden.
Tipp: Stellen Sie sicher, dass sowohl Marderbisse als auch Unfälle mit Tieren, einschließlich Wild, in beiden Kaskoversicherungen eingeschlossen sind.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Rabatte auf Ihre Kfz-Versicherung zu erhalten. Dazu gehören:
Garagenrabatt
Wenigfahrerrabatt
Einzelfahrertarif
Partnertarif
Zweitwagenrabatt
Einige Versicherungsunternehmen bieten auch weitere Rabatte, wie:
Berufsgruppenrabatt
Behindertenrabatt
Kombinationsrabatt
Treue-Rabatt
Öko- und Umweltrabatt
Erfahrungsrabatt
Tipp: Wer bereits einen hohen Schadenfreiheitsrabatt hat, sollte in Erwägung ziehen, eine Vollkaskoversicherung statt einer Teilkaskoversicherung abzuschließen, da dies oft günstiger oder nur geringfügig teurer ist. Hierbei spielt auch der Wert des zu versichernden Fahrzeugs eine entscheidende Rolle.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Anforderungen für den Rabatt erfüllen können, ist es ratsam, davon abzusehen
Wenn Sie in einen Unfall mit Ihrem Auto verwickelt werden, sollten Sie unbedingt so viele Fotos wie möglich von allen beteiligten Fahrzeugen und den entstandenen Schäden machen. Es ist auch wichtig, dass Sie die Polizei informieren und den Unfall aufnehmen lassen.
Sobald ein Versicherungsfall eintritt, müssen Sie Ihren Kfz-Versicherer schriftlich darüber informieren. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um den Vorfall aufzuklären und den Schaden zu minimieren.
Es ist wichtig, dass Sie den Unfallhergang genau und wahrheitsgetreu beschreiben. Ohne Rücksprache mit dem Versicherer dürfen Sie keine Zahlungen oder Anerkennungen von Schadensersatzansprüchen vornehmen.
Sollte es zu einem Mahnbescheid oder einer Verfügung von Verwaltungsbehörden wegen Schadensersatz kommen, müssen Sie fristgerecht Widerspruch einlegen, bevor Sie handeln. Im Falle eines Rechtsstreits muss die Prozessführung dem Versicherer überlassen werden.
Wenn Ihr Unfallgegner Ihnen seine Versicherungsdaten nicht bereitstellen kann oder will, können Sie sich jederzeit an den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800-250 260 0 wenden und das amtliche Kfz-Kennzeichen angeben.
Während der Dauer Ihrer Kfz-Versicherung haben Sie einige Optionen, um den Vertrag zu ändern:
Verkauf:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, überträgt die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung automatisch auf den neuen Besitzer. Wenn der neue Besitzer sofort bei einem anderen Kfz-Versicherer eine Versicherung abschließt, wird dies als Kündigung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung angesehen. Wenn Sie selbst ein neues Fahrzeug versichern, werden Ihre bisherigen schadenfreien Zeiten und eventuelle Vorschäden für das neue Fahrzeug berücksichtigt.
Stilllegung:
Wenn das Fahrzeug mindestens zwei Wochen lang bei der Polizei abgemeldet wird (stillgelegt), kann auf Antrag der Versicherungsschutz für die Stilllegungszeit unterbrochen werden. Der Vertrag läuft weiter und verlängert sich um die Stilllegungszeit, während der kein Beitrag berechnet wird, obwohl es eine sogenannte Ruheversicherung gibt.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird Ihnen automatisch nach Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung online per E-Mail zugesendet, falls es sich um eine Neuregistrierung oder einen Fahrzeugwechsel handelt. Die eVB-Nummer dient als Beweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsbehörde. Diese kann Ihre Daten mithilfe der eVB-Nummer von Ihrem Versicherer abrufen.
Der Text beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten, um eine bestehende Kfz-Versicherung zu beenden oder zu kündigen. Standardmäßig verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr, es sei denn, es wird fristgerecht gekündigt.
Eine ordentliche Kündigung muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertrags erfolgen, üblicherweise am 30. November. Eine ausserordentliche Kündigung kann innerhalb von einem Monat nach einer Prämienerhöhung erfolgen. Eine Kündigung im Schadensfall muss innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen. Bei einem Fahrzeugwechsel besteht immer die Möglichkeit, eine neue, günstigere Versicherung abzuschließen.
Eine Kündigung sollte immer per eingeschriebenem Brief oder per E-Mail erfolgen. Wichtig ist, dass der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht angesehen wird, auch wenn dieser die Kündigung ausspricht.